Tarifrunde 2022

23.03.2023

EKR 22 SuE 

- dbb aktuell: SuE Nr. 7, Konkrete Perspektiven! Einstieg in die Entlastung!
- dbb-Flugblatt Nr. 6 zum Warnstreik in Gelsenkirchen: Die VKA will Eure Anliegen aussitzen
- Tacheles dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmer/-innen: Sozial- und Erziehungsdienst
- dbb-Flugblatt Nr. 2 zur 2. Verhandlungsrunde: Die Stimmung verhagelt!
- dbb-Flugblatt Nr. 1 zum Verhandlungsauftakt: Unsere Forderungen: Perspektiven für alle!

Redaktionsverhandlungen: Erfolgreicher Abschluss!

(01.09.22) Nach einem letzten Termin am 30. August 2022 konnten die Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) vom 18. Mai 2022 erfolgreich abgeschlossen werden. Neben der tarifvertraglichen Umsetzung der Themen in den Änderungstarifverträgen konnten wir mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nicht nur offene Fragen klären, sondern auch zusätzliche Verbesserungen für unsere Beschäftigten erreichen:

Regenerationstage
Die Beschäftigten erhalten bereits im Kalenderjahr 2022 zwei Regenerationstage.

Umwandlungstage
Erstmalig kann die SuE-Zulage im Jahr 2023 als Umwandlungstage genommen werden.

Zulage der Praxisanleitung für Kitaleitungen und Stellvertretungen
Zusätzlich wird die Zulage für Praxisanleiterinnen/Praxisanleiter in Höhe von 70 € auch an Kita-Leiterinnen und Leiter sowie an die stellvertretenen Kita-Leiterinnen und Leiter der Entgeltgruppen S9, S 11a, S 13, S15, S16, S17 und S 18 sowie an die Beschäftigten der Behindertenhilfe in der S7 und in der S8a Fallgruppe 2 (neu) gezahlt.

Öffnung für sogenannte „Nichtwechsler“
Beschäftigte, die bislang nicht in die S-Tabelle gewechselt sind und daher weiterhin Entgelt aus der allgemeinen Tabelle (Anlage A zum TVöD) erhalten, können bis zum 30. Juni 2023 ihre Wechsel in die S-Tabelle (Anlage C zum TVöD/VKA) schriftlich beantragen. Der Antrag wirkt auf den 1. Januar 2023 zurück.

Wohnzulage
Zusätzlich zu der in der Tarifeinigung geregelten Wohnzulage in Höhe von 100,00 Euro monatlich für die Dauer der Tätigkeit in einer besonderen Wohnform, wenn dort ein überwiegender Teil der Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf untergebracht ist bzw. betreut wird, erhalten die Beschäftigten eine Zulage von 50,00 Euro monatlich, wenn der Teil der Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf nicht überwiegt. Diese Zulage betrug bislang 30,68 Euro.

Sonderpädagogische Zusatzausbildung
Entgegen der Formulierung in der Tarifeinigung konnte in den Redaktionsverhandlungen erreicht werden, dass Voraussetzung für die Eingruppierung in der S7 ist, dass die Beschäftigten über eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation oder über eine der sonderpädagogischen Zusatzqualifikation gleichgestellte Qualifikation verfügen. Die sonderpädagogische Zusatzqualifikation kann nun bis zum 31. Dezember 2029 (neu) durch Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen nachgeholt werden. Vom Erfordernis einer Zusatzqualifikation sind Beschäftigte befreit, denen seit mindestens 15 Jahren eine Tätigkeit entsprechend der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen S 7 übertragen ist.

Hinweis: Weitere Infos finden Sie auf der Sonderseite des dbb (s. o.).

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Aufwertung und Entlastung für den Sozial- und Erziehungsdienst erreicht

(19.05.22) Am 16./17. und nach kurzfristiger Verlängerung am 18. Mai 2022 fand in Potsdam und Berlin die letzte und entscheidende Runde in den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) statt. Der vorliegende Kompromiss ist unter schwierigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zustande gekommen. Die komplexe und detailbezogene Einigung umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die unten kurz vorgestellt werden.

„Wir konnten die Blockadehaltung durchbrechen und eine Aufwertung des Berufsfeldes erreichen. Damit erhalten die Kolleginnen und Kollegen spürbare Wertschätzung", Barbara Nolte, Referatsleiterin Erzieher/-innen des VBE NRW und Mitglied der Verhandlungskommission des dbb.

Klaus Köther, stellv. Vorsitzender des VBE NRW für den Bereich Berufspolitik, erklärt zu der Einigung:

„Auch bei der Entlastung haben wir einen wirksamen Einstieg erreicht. Noch im April zeigten wir mit der DKLK-Studie auf, dass mehr für die Gesundheit der Erzieherinnen und Erzieher getan werden muss. Die vereinbarten Regenerationstage sind hier ein Schritt in die richtige Richtung."

Die wesentlichen Ergebnisse der Tarifeinigung für den Sozial- und Erziehungsdienst:

  • Aufwertung zum 1.7.2022
    • Zulage von 130 Euro monatlich (Entgeltgruppe S2 – S11a)
    • Zulage von 180 Euro monatlich (Entgeltgruppe S11b – S15 Fallgruppe 6)
  • Entlastung ab 1.7.2022
    • 2 Regenerationstage pro Jahr
    • Möglichkeit, durch Umwandlung der Zulage maximal zwei weitere Regenerationstage pro Jahr zu generieren
  • Perspektiven und Attraktivität verbessert, beispielsweise durch
    • Verkürzung der Stufenlaufzeiten (= Einkommen steigt schneller) ab 1.10.2024
    • Erweiterung der Heraushebungsmerkmale (= mehr Höhergruppierungen)
    • Zulage für Praxisanleitung in Höhe von 70 Euro monatlich

       ·        Finanzielle Aufwertung der kommunalen Schulsozialarbeit

Das Einigungspapier in Gänze zum Nachlesen.

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Am 16. Mai 2022 startet in Potsdam die entscheidende Verhandlungsrunde
Wir werden Sie an dieser Stelle über den Fortgang der Verhandlungen auf dem Laufenden halten.

(16.0522) Heute beginnt eine weitere Verhandlungsrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst. Obwohl unsere Jüngsten ein umfassendes Bildungsangebot verdient hätten, ist an vielen KiTas wegen des eklatanten Personalmangels häufig nur Betreuung möglich.
"Bessere Arbeitsbedingungen, umfassendere berufliche Perspektiven sowie stärkere finanzielle Anreize wären gute Argumente für die Berufswahl junger Menschen, aber auch ein dringend nötiges Zeichen der Anerkennung für die herausragenden Leistungen der Arbeitskräfte vor Ort. Die bisherige Blockadehaltung der kommunalen Arbeitgeber zeugt deswegen entweder von einer Unkenntnis der Situation oder von einer falschen Setzung finanzieller Prioritäten." erklärte Klaus Köther, Streikleiter und stv. Vorsitzender des VBE NRW. "Ohne die Beschäftigten geht in den KiTas und in der sozialen Arbeit das Licht aus!"

Licht aus!

Grafik: VBE

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Warnstreik in Gelsenkirchen

(13.05.22) „Die VKA will die Anliegen der Beschäftigten aussitzen“, machte dbb-Verhandlungsführer Ulrich Silberbach seinem Unmut über die VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) Luft. 
„Auch deshalb steigt der Zulauf zu unseren Aktionen noch einmal“, freute sich Silberbach im Vorfeld zahlreicher Aktionen über die Unterstützung der Beschäftigten.
Der VBE hatte seine Mitglieder zu einer solidarischen Teilnahme am Warnstreik mit der Komba aufgerufen.

GE

GE

Impressionen aus GE, Fotos: VBE, Engelbert Gunia

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Achtung!
Halbtägiger Warnstreik in Gelsenkirchen
am Do., 12.05.2022 ab 12:00 Uhr 

(10.05.+04.05.22) Damit wir unseren Forderungen weiteren Nachdruck für die kommende Verhandlungsrunde verleihen können, ruft der VBE seine Mitglieder zu einem halbtägigen solidarischen Warnstreik mit Kundgebung am 12.05.2022 in Gelsenkirchen auf. Wir streiken zusammen mit Komba und weiteren dbb-Fachgewerkschaften. Der VBE ist über seine Dachorganisation dbb an den Tarifrunden beteiligt, eine Warnstreikfreigabe des dbb beamtenbund und tarifunion liegt vor. Jedes VBE-Mitglied, das unter das verhandelte Tarifrecht (TVöD) fällt, hat das Recht, sich zu beteiligen. 

Ablauf: 
ab 15:30 Treffpunkt am Bahnhofsvorplatz (Nordseite) in Gelsenkirchen vor dem Verwaltungsgericht und Verteilung der VBE-Streikmaterialien
ca. 16:15: Demonstrationszug vom Bahnhofsvorplatz zu Alfred-Fischer-Platz
ca. 16:45: Zentrale Kundgebung am Alfred-Fischer-Platz
Vorgesehene Redner: Ulrich Silberbach und Andreas Hemsing
VBE-Streikleitung vor Ort: Barbara Nolte (Ref. Erzieher/-innen)

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Fotoaktion „Nur mit uns bleibt in der Kita das Licht an“

DKLK-Fotoaktion

(Düsseldorf, 07.04.22) Im Rahmen des Deutschen Kitaleitungskongresses fand am Stand des VBE NRW die Fotoaktion „Nur mit uns bleibt in der Kita das Licht an“ statt. Kolleginnen und Kollegen tauschten sich über die laufenden Tarifrunde aus und setzten ein Zeichen. Das Ausmaß des Fachkräftemangels und die dauerhafte Überlastung in den Kindertageseinrichtungen und der sozialen Arbeit waren leider bisher für die Arbeitgeber keine Grundlage für konstruktive Verhandlungen. Doch die Gesundheitsampel steht auf rot und die Akkus der Fachkräfte sind leer.

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Warnstreikfreigabe / Sozial- und Erziehungsdienst für die Zeit vom 23. März bis einschließlich 16. Mai 2022

(22.03.22) Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind am 21./ 22. März 2022 in Potsdam in die zweite Runde gegangen. Eine Einigung mit der VKA konnte in dieser Tarifrunde nicht erreicht werden. Die Arbeitgeber haben beim Thema Entlastung klar und deutlich „Nein“ zu allen Vorschlägen gesagt.
Um den Druck zur nächsten Verhandlungsrunde mit der VKA zu erhöhen, erteilt der dbb für die Zeit vom 23. März bis einschließlich 16. Mai 2022 die grundsätzliche Freigabe zu jeweils eintägigen Arbeitskampfmaßnahmen (Warnstreiks).

Die Freigabe betrifft alle Tarifbeschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die unter die Eingruppierungsmerkmale des Anhangs zu der Anlage C (VKA) zum TVöD (Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst) fallen. Sie betrifft nicht die Beschäftig-ten in der Freien und Hansestadt Hamburg, die unter Abschnitt XXIV in Teil B der Anlage 1 – Entgeltordnung zum TV-AVH (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungs-dienst) bzw. andere Regelungen des TV-AVH fallen.

Weitere Hinweise: s. u. Warnstreikfreigabe (25.02.22)

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Die VKA lässt die zweite Verhandlungsrunde ungenutzt verstreichen

(dbb, 22.03.22) „Hier in Potsdam war zwei Tage lang herrliches Wetter. Trotzdem haben die Arbeitgeber uns die Stimmung verhagelt und die Beschäftigten im Regen stehen lassen“, bilanzierte dbb Verhandlungsführer Ulrich Silberbach den enttäuschenden Verlauf der zweiten SuE-Verhandlungsrunde am 21. / 22. März 2022 in Potsdam.

Tiefergehende Verhandlungen zu den jeweiligen Sachthemen hat es kaum gegeben. Allerdings waren die Arbeitgeber jederzeit in der Lage, beim Thema Entlastung klar und deutlich „Nein“ zu allen Vorschlägen zu sagen. Dem Argument, dass ohne Entlastung die heute Beschäftigten verstärkt abwandern würden und gleichzeitig die Gewinnung neuer Fachkräfte unmöglich werden wird, konnten sie sich nicht öffnen. Ähnlich widersprüchlich war die Haltung bei der Frage, wie eine Aufwertung der Sozialen Arbeit gelingen könne. 

Dazu sagte Barbara Nolte (Ref. Erzieher/-innen im VBE und Mitglied der Tarifkommission): Das Ausmaß des Fachkräftemangels und die dauerhafte Überlastung in den Kindertageseinrichtungen und der sozialen Arbeit waren für die Arbeitgeber keine Grundlage für konstruktive Verhandlungen. In der zweiten Tarifrunde konnten sich die Arbeitgeber nicht dazu bewegen, eine Aufwertung der Berufsfelder auf den Weg zu bringen. Aufwertung, Entlastung und Wertschätzung sind dringend nötig!"

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Wir sind systemrelevant!
Impressionen der Aktionen vom 14. - 16.03.22

Die Erzieher/-innen im VBE NRW diskutierten in aktiven Mittagspausen und Feierabendrunden über die Forderungen der laufenden Tarifverhandlung SuE.  Deutlich wurde dabei, wie wichtig die Themen Gesundheitsschutz, Wertschätzung, Eingruppierung sowie die Sorgen und Nöte um den Fachkräftemangel sind. Barbara Nolte (Leiterin Ref. Erzieher/-innen im VBE) kommentierte die Aktionen: "Die Beschäftigten in den Kitas und der sozialen Arbeit arbeiten am Limit.  Sie brauchen ein echtes Signal der Wertschätzung. Denn nur mit uns bleiben in der Kita und der sozialen Arbeit die Lichter an!"

Borchen

Dellbrück

Hövelhof

Hövelhof 2

Lippstadt

Münster

Paderborn

Solingen

Lippe

Bad Wünnenberg

Köln

Märkischer Kreis

Die Beschäftigten im Sozial und Erziehungsdienst sind systemrelevant und dafür brauchen sie Wertschätzung,
- die nicht nur auf dem Papier steht!
- die sich in der Eingruppierung wiederspiegelt!
- die dem Fachkräftemangel entgegengewirkt!
- die Gesundheitsschutz ermöglicht, der in den Kitas und der sozialen Arbeit umgesetzt wird!

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Warnstreikfreigabe / Sozial- und Erziehungsdienst für die Zeit vom 26. Februar bis einschließlich 21. März 2022

(25.02.22) Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat zum Auftakt der Verhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 25. Febr. 2022 keinerlei Entgegenkommen für die berechtigten Forderungen der Gewerkschaften zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen erkennen lassen. Die Forderung nach einer besseren Eingruppierung könnten die Arbeitgeber nach eigener Aussage aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Kommunen nicht nachkommen.
Um den Druck zur nächsten Verhandlungsrunde mit der VKA zu erhöhen, erteilt der dbb für die Zeit vom 26. Februar bis einschließlich 21. März 2022 die grundsätzliche Freigabe zu jeweils eintägigen Arbeitskampfmaßnahmen (Warnstreiks).

Die Freigabe betrifft alle Tarifbeschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die unter die Eingruppierungsmerkmale des Anhangs zu der Anlage C (VKA) zum TVöD (Eingruppierung Sozial- und Erziehungsdienst) fallen.

Hinweis: Soweit dbb beamtenbund und tarifunion bzw. VBE die Streikfreigabe erteilt haben, wird Streikgeldunterstützung nur für die Teilnahme an den aufgerufenen bzw. freigegebenen Maßnahmen gewährt, die aufgerufene Maßnahme werden wir an dieser Stelle veröffentlichen. Bitte versichern Sie sich, ob ein Streikaufruf erfolgt ist und wo die Streikaktion stattfindet. 
Streikgeldunterstützung dient dazu, die finanziellen Folgen von Streiks bei den Gewerkschaftsmitgliedern abzumildern. Beamte haben kein Streikrecht. Trotzdem können sie in ihrer Freizeit bei Demonstrationen und Kundgebungen unterstützen.

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Verhandlungsauftakt und Forderungen

(01.03.22) Der Verhandlungsauftakt war sehr intensiv. dbb, ver.di und die kommunalen Arbeitgeber haben sich nicht mit Symbolpolitik aufgehalten. Im Potsdamer Verhandlungshotel wurde von Anfang an konkret und kontrovers über die gewerkschaftlichen Forderungen diskutiert. Für dbb Verhandlungsführer Ulrich Silberbach war das „auf der Sachebene ein durchwachsener Beginn.“

Dazu sagte Barbara Nolte, Leiterin Ref. Erzieher/-innen im VBE und Mitglied der Tarifkommission: "Wir leben in Zeiten, die große Herausforderungen mit sich bringen. Diese Herausforderungen werden auch für die zukünftigen Generationen bestehen. Durch das Engagement in den Kitas und in der sozialen Arbeit wird die Bildungsgerechtigkeit gestärkt. Wir bieten den folgenden Generationen eine Chance, in der Zukunft bestehen zu können. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sorgen dafür, dass unsere Kinder zufrieden und in Geborgenheit miteinander spielen, lernen und leben können.  Gute Bedingungen in KiTas und in der sozialen Arbeit sind das Recht der Kinder und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - und kein Zugeständnis seitens der Arbeitgeberverbände. Gute Bildungsarbeit braucht Zeit, Stabilität und bessere Arbeitsbedingungen!" 

Es werden immer höhere Anforderungen und Erwartungshaltungen seitens der Politik und der Arbeitgeber formuliert, ohne dass die Voraussetzungen hierfür fokussiert werden. 

Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind eine Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen im Bildungsbereich weiter zu verbessern. Die gemeinsamen Forderungen sind eigentlich Selbstverständlichkeiten. Deswegen sollten die kommunalen Arbeitgeber sich in den Verhandlungen konstruktiv verhalten und die Haltung aus der ersten Verhandlungsrunde ablegen.

EKR 22 SuE Nolte

B. Nolte in der Verhandlungskommission (Foto: Friedhelm Windmüller)

Zusammen mit den Partnergewerkschaften und dem Dachverband dbb  fordert der VBE für seine Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen:

1. Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale

2. Überarbeitung der Eingruppierungsmerkmale für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen

3. Anpassung der Stufenlaufzeiten

4. Honorierung von Qualifizierungen bzw. Fort- und Weiterbildungen 

5. Ausdehnung der Vorbereitungszeit – mehr Zeit für pädagogische Arbeit

6. Faktorisierung von Plätzen z.B. für Kinder unter drei Jahren und für behinderte Kinder im Sinne des § 2 SGB IX

7. Schaffung der Position der stellvertretenden Kita-Leitung an allen Standorten 

8. Erweiterung der S-Tabelle um zusätzliche Stufen

9. Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxisanleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten

10. Anerkennung von vorheriger Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung

11. Anpassung der Eingruppierung an die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Behindertenhilfe aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

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